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Arbeitsschutz
Rutschunfälle vermeiden!
Laut ASR A1.5/1,2 und DGUV 108-003 (ehemals BGR 181) ist vorgeschrieben, dass Fußböden in entsprechend gefährdeten Bereichen rutschhemmend ausgerüstet sein müssen.
Mit den Antirutsch-Formteilen und der Rollenware erfüllen Sie die sich daraus ergebenden Anforderungen. Unsere Antirutschbeläge sind dauerhaft haltbar, widerstandsfähig und beugen so Rutsch- und Sturzunfällen wirksam vor. Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer
Mitarbeiter und entschärfen Sie potentielle Gefahrenquellen. Die Antirutschbeläge sind für den Innen- und Außeneinsatz geeignet und bieten gemäß R13 (DGUV 108-003, ehemals BGR 181) die höchste Rutschhemmung. Erfahren Sie mehr über unsere Antirutschbeläge.
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